REALTRAX
Fakten, keine Rechtsberatung · Stand 02.08.2026

Regulatorischer Kontext

Welche Fristen wann greifen, und welche Rechtsnorm hinter jedem der neun Vertragskriterien steht. Jede Angabe mit Fundstelle und Link zum Volltext — damit Sie sie nicht glauben müssen, sondern nachlesen können.

Aktuelle Beiträge

datiert · wird nicht fortgeschrieben

Fristen der KI-Verordnung

In Kraft seit 01.08.2024, gestaffelt anwendbar. Die Hochrisiko-Termine sind durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 verschoben — im Amtsblatt am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026.

  1. 02.02.2025Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz-PflichtArt. 5, Art. 4 KI-VO
  2. 02.08.2025Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem VerwendungszweckArt. 53 ff. KI-VO
  3. 02.08.2026Transparenzpflichten; Durchsetzung der GPAI-PflichtenArt. 50 KI-VO
  4. 02.12.2026Maschinenlesbare Markierung für Systeme, die vorher in Verkehr warenArt. 50 Abs. 2 KI-VO · gilt noch nicht
  5. 02.12.2027Hochrisiko-Pflichten für eigenständige SystemeAnhang III · verschoben durch VO (EU) 2026/1744 · gilt noch nicht
  6. 02.08.2028Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil regulierter ProdukteAnhang I · verschoben durch VO (EU) 2026/1744 · gilt noch nicht

Vollständige Tabelle mit Rechtsgrundlage und Verfahrensstand je Zeile: KI-Verordnung: Was wann gilt →

Vertiefung

Diese Seiten werden gepflegt und tragen einen Stand. Sie beschreiben die geltende Lage, nicht einen einzelnen Tag.

KI-Verordnung: Alle Fristen im Überblick

Die vollständige Tabelle mit Rechtsgrundlage, Verfahrensstand und EUR-Lex-Fundstelle je Zeile. Maßgeblich für jedes Datum.

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Rollenfrage: Betreiber oder Anbieter

Die Rolle entscheidet, welche Pflichten überhaupt greifen — und sie kippt, sobald ein System wesentlich verändert wird.

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Anhang III: Was als Hochrisiko gilt

Die Einsatzbereiche im Katalog. Beschäftigtenbezogene Anwendungen stehen ausdrücklich darin — auch rein intern genutzte.

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Artikel 50: Die Transparenzpflichten

Offenlegen, dass eine Maschine spricht, und synthetische Ausgaben markieren. Anwendbar seit dem 2. August 2026.

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KI-Inventar: Der erste Schritt

Welche Frist wann greift, ändert nichts an der ersten Frage: Welche KI-Systeme stecken im eigenen Software-Stack?

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Welche Norm berührt welches Kriterium

Jedes der neun REALTRAX-Kriterien knüpft an konkrete Rechtsnormen an — DSGVO, KI-Verordnung, NIS2, Data Act, Geschäftsgeheimnisgesetz. Was der Befund für Ihren Einsatz bedeutet, bewerten Sie bzw. Ihre Rechtsberatung.

K1Trainingsrechte

Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO bindet Auftragsverarbeiter an die dokumentierte Weisung des Kunden. Die DSGVO verlangt für eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung zu eigenen Zwecken des Anbieters (wie z. B. Modell-Training) eine gesonderte Rechtsgrundlage. Ob der hier dokumentierte Stand für Ihren Einsatz ausreicht, bewerten Sie bzw. Ihre Rechtsberatung.

Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO · Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO · Art. 10 KI-VO (Hochrisiko)

K2Zweckbindung

Die DSGVO verlangt festgelegte, eindeutige Zwecke (Art. 5 Abs. 1 lit. b); eine Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken ist an Art. 6 Abs. 4 gebunden. Der hier dokumentierte Vertragsstand zeigt, welche Zweckgrenzen der Anbieter selbst zusichert.

Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO · Art. 6 Abs. 4 DSGVO · Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO

K3Sub-Prozessor-Transparenz

Art. 28 Abs. 2 DSGVO verlangt eine vorherige (allgemeine oder spezifische) Genehmigung für Unterauftragsverarbeiter samt Informations- und Einspruchsmöglichkeit bei Änderungen; die NIS2-Richtlinie adressiert die Sicherheit der Lieferkette. Der dokumentierte Stand zeigt, was der Vertrag dazu regelt.

Art. 28 Abs. 2, 4 DSGVO · Art. 21 Abs. 2 lit. d NIS2-RL

K4Vertragsstabilität

Einseitige Änderungsklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB); für die Nachweisführung nach Art. 28 DSGVO ist maßgeblich, welche Vertragsfassung wann galt. Der dokumentierte Stand zeigt den Änderungsmechanismus dieses Vertrags (Zuordnung gemischter Klauseln: K4-Misch-Regel v1.0).

§§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle) · Art. 28 Abs. 3 DSGVO

K5Datenportabilität

Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO verlangt Löschung oder Rückgabe nach Ende der Verarbeitung; der Data Act regelt zusätzlich den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten. Der dokumentierte Stand zeigt, welche Export- und Löschzusagen dieser Vertrag enthält.

Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO · Art. 20 DSGVO · Data Act (VO (EU) 2023/2854), Kap. VI

K6Audit-Rechte

Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO gibt dem Verantwortlichen ein Nachweis- und Prüfrecht; Art. 26 Abs. 6 KI-VO verlangt vom Betreiber die Aufbewahrung automatisch erzeugter Protokolle über mindestens sechs Monate, soweit sie seiner Kontrolle unterliegen. Der dokumentierte Stand zeigt, welche Prüf- und Nachweiswege dieser Vertrag eröffnet.

Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO · Art. 26 Abs. 5, 6 KI-VO · Art. 21 NIS2-RL

K7Data Residency

Übermittlungen in Drittländer sind nur unter den Voraussetzungen von Kapitel V DSGVO zulässig — der vertraglich zugesicherte Verarbeitungsort bestimmt, ob Kapitel V überhaupt eröffnet ist. Der dokumentierte Stand zeigt, was dieser Vertrag zum Ort zusichert.

Kap. V DSGVO (Art. 44 ff.) · Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO

K8Jurisdiktion (Konzern-HQ)

Der US CLOUD Act verpflichtet US-Anbieter zur Herausgabe von Daten in ihrem Besitz unabhängig vom Speicherort — maßgeblich ist die Konzernzugehörigkeit, nicht die Region des Rechenzentrums. Der dokumentierte Stand zeigt die Konzern- und Jurisdiktionslage dieses Anbieters.

Kap. V DSGVO · US CLOUD Act (18 U.S.C. § 2713) · FISA 702

K9IP-Integrität

§ 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG verlangt „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Zudem statuiert Art. 50 KI-VO Transparenzpflichten, die klare vertragliche Regelungen zu Urheberschaft und Output-Rechten erfordern. Der dokumentierte Stand zeigt, welche Rechte dieser Vertrag beim Kunden belässt.

§ 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG · UrhG (Rechteeinräumung) · Art. 50 KI-VO