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Fakten, keine Rechtsberatung · Stand 02.08.2026

KI-Verordnung: Was wann gilt

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 01.08.2024 in Kraft. Ihre Pflichten gelten gestaffelt — und die Fristen für Hochrisiko-Systeme sind seit dem 27.07.2026 verschoben: die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“) steht im Amtsblatt. Diese Seite dokumentiert, was wann gilt: mit Rechtsquelle, Verfahrensstand und Datum der letzten Prüfung.

Unternehmen, die KI-Systeme Dritter einsetzen, agieren im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 meist als „Betreiber“ (Art. 3 Nr. 4), sofern sie das System nicht wesentlich verändern oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen (Art. 25).

REALTRAX stellt vertragliche Fakten neben regulatorische Anforderungen. Ob Ihr konkreter Einsatz die Anforderungen erfüllt, bewerten Sie bzw. Ihre Rechtsberatung. REALTRAX ist keine AI-Act-Compliance-Lösung und stellt keine Konformitätsbescheinigung aus.

Fristen und Verfahrensstand (02.08.2026)

PflichtRechtsgrundlageAnwendbarStatus (02.08.2026)
Verbotene PraktikenArt. 5 KI-VO ↗seit 02.02.2025in Anwendung
KI-KompetenzArt. 4 KI-VO ↗seit 02.02.2025in Anwendung
GPAI-PflichtenArt. 53 ff. KI-VO ↗seit 02.08.2025in Anwendung; Durchsetzung ab 02.08.2026
TransparenzpflichtenArt. 50 KI-VO ↗seit 02.08.2026in Anwendung — nicht Teil der Verschiebung. Für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 läuft eine Frist bis 02.12.2026, wenn das System vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurde.
Maschinenlesbare MarkierungArt. 50 Abs. 2 KI-VO ↗ab 02.12.2026Übergangsfrist für Bestandssysteme
Hochrisiko (Anhang III)Art. 6 Abs. 2 KI-VO ↗ab 02.12.2027verschoben durch VO (EU) 2026/1744 — im Amtsblatt am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026. Zuvor 02.08.2026.
Hochrisiko (Anhang I)Art. 6 Abs. 1 KI-VO ↗ab 02.08.2028verschoben durch VO (EU) 2026/1744 — im Amtsblatt am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026. Zuvor 02.08.2027.

Hinweis zum Verfahrensstand: Die Verschiebung der Anwendungsfristen für Hochrisiko-Systeme (Anhang III und Anhang I) ist abgeschlossen. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“) wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt der EU verkündet und trat am 27.07.2026 in Kraft. Die zuvor hier dokumentierte politische Einigung vom 06.05.2026 ist damit überholt. Stand dieser Seite: 02.08.2026.

Volltext: Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex ↗ · Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex ↗

Vertiefung

Betreiber oder Anbieter? Die Rollenfrage der KI-VOAnhang III: Welche Einsatzbereiche die KI-VO als Hochrisiko listetArt. 50: Die Transparenzpflichten der KI-VOKI-Inventar: Der erste Schritt — unabhängig von jeder Frist

Unabhängig davon, welche Frist wann greift: Die Vorbereitung beginnt mit zwei Faktenfragen. Welche KI-Systeme stecken in Ihrem Software-Stack — und was steht in den Verträgen dieser Anbieter? REALTRAX dokumentiert die zweite Frage: neun Vertragskriterien, jede Bewertung mit Zitat und Fundstelle.

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