KI-Verordnung: Was wann gilt
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 ist seit dem 01.08.2024 in Kraft. Ihre Pflichten gelten gestaffelt — und die Fristen für Hochrisiko-Systeme sind seit dem 27.07.2026 verschoben: die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“) steht im Amtsblatt. Diese Seite dokumentiert, was wann gilt: mit Rechtsquelle, Verfahrensstand und Datum der letzten Prüfung.
Unternehmen, die KI-Systeme Dritter einsetzen, agieren im Sinne der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 meist als „Betreiber“ (Art. 3 Nr. 4), sofern sie das System nicht wesentlich verändern oder unter eigenem Namen in Verkehr bringen (Art. 25).
REALTRAX stellt vertragliche Fakten neben regulatorische Anforderungen. Ob Ihr konkreter Einsatz die Anforderungen erfüllt, bewerten Sie bzw. Ihre Rechtsberatung. REALTRAX ist keine AI-Act-Compliance-Lösung und stellt keine Konformitätsbescheinigung aus.
Fristen und Verfahrensstand (02.08.2026)
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Anwendbar | Status (02.08.2026) |
|---|---|---|---|
| Verbotene Praktiken | Art. 5 KI-VO ↗ | seit 02.02.2025 | in Anwendung |
| KI-Kompetenz | Art. 4 KI-VO ↗ | seit 02.02.2025 | in Anwendung |
| GPAI-Pflichten | Art. 53 ff. KI-VO ↗ | seit 02.08.2025 | in Anwendung; Durchsetzung ab 02.08.2026 |
| Transparenzpflichten | Art. 50 KI-VO ↗ | seit 02.08.2026 | in Anwendung — nicht Teil der Verschiebung. Für die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 läuft eine Frist bis 02.12.2026, wenn das System vor dem 02.08.2026 in Verkehr gebracht wurde. |
| Maschinenlesbare Markierung | Art. 50 Abs. 2 KI-VO ↗ | ab 02.12.2026 | Übergangsfrist für Bestandssysteme |
| Hochrisiko (Anhang III) | Art. 6 Abs. 2 KI-VO ↗ | ab 02.12.2027 | verschoben durch VO (EU) 2026/1744 — im Amtsblatt am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026. Zuvor 02.08.2026. |
| Hochrisiko (Anhang I) | Art. 6 Abs. 1 KI-VO ↗ | ab 02.08.2028 | verschoben durch VO (EU) 2026/1744 — im Amtsblatt am 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026. Zuvor 02.08.2027. |
Hinweis zum Verfahrensstand: Die Verschiebung der Anwendungsfristen für Hochrisiko-Systeme (Anhang III und Anhang I) ist abgeschlossen. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“) wurde am 24.07.2026 im Amtsblatt der EU verkündet und trat am 27.07.2026 in Kraft. Die zuvor hier dokumentierte politische Einigung vom 06.05.2026 ist damit überholt. Stand dieser Seite: 02.08.2026.
Volltext: Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex ↗ · Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex ↗
Vertiefung
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